
Industrieverband AG LUV e.V.
Qualität, Sicherheit und Effizienz in der UV-C Technologie
News
Aus der Arbeitsgemeinschaft LUV wurde 2022 der Industrieverband AG LUV e.V.
Die UVC- Technologie zur Luftentkeimung wird nun auch in entsprechenden DIN - und VDI- Dokumenten genauer beschrieben. Die AG LUV ist an deren Entstehung maßgeblich beteiligt!
Arbeitsgemeinschaft LUV
Die Gründung der AG LUV als Herstellerverband im Bereich UV-C-Sekundärluftentkeimung geht auf den Beginn der weltweiten Covid 19 Pandemie zurück. Drei der marktführenden Unternehmen in der UV-C Luftdesinfektion, die Virobuster International GmbH (Windhagen), die orca GmbH (Kürten) und die BÄRO GmbH & Co. KG (Leichlingen) gehörten zu den Spezialisten der Branche – mit jeweils jahrzehntelanger Erfahrung in der Desinfektion in Industrie- und Lebensmittelbetrieben. Mit der Pandemie wuchs das Interesse an Luftentkeimungslösungen für Schulen, Behörden und den öffentlichen Raum. Regeln oder Normen für den Bau und die Auslegung dieser Technik gab es aber nicht. Mit der Richtlinie 100 der AG LUV wurden die Mindestanforderungen in Bezug auf Leistung und Sicherheit erstmalig beschrieben. Die im Januar 2021 veröffentlichte Richtlinie für UV-C-Geräte bot Gesundheitsämtern und der Politik Handlungssicherheit und eine Grundlage für behördliche Ausschreibungen.
Der nächsten Schritt war die Gründung des Verbandes als eingetragener Verein AG LUV e.V. Anfang 2022. Durch aktive Gremienarbeit hat sich die AG LUV e.V. in der Folgezeit an der Erstellung des DIN TS 67506 (2022) und entsprechender VDI-Richtlinien (2025) eingebracht. In diesem Herbst wird die Veröffentlichung der DIN-NORM 67506 für UV-C-Sekundärluftgeräte durch den FNL7 erwartet, einem Gremium, in dem die AG LUV e.V. mit vier Mitgliedern den stärksten Verband stellt und in dessen Arbeitskreis mit Michael Calenberg und Fahmi Yigit zwei AG LUV Mitglieder die Obmänner sind
Erste Richtlinie schuf
Klarheit bei mobilen
UV-C-Desinfektionsgeräten
Für Gastronomen, Einzelhändler, Frisöre, Praxisbetreiber und viele andere Selbstständige standen die Zeichen für eine virusarme Arbeitsumgebung auf positiv – trotz andauernder Pandemie. Mobile UV-C-Desinfektionsgeräte bekamen endlich eine verlässliche Gestaltungsrichtlinie. Zur Eliminierung von SARS-CoV-2-Viren und anderen gefährlichen Infektionsquellen in geschlossenen Räumen gab es jetzt erstmalig eine Richtlinie für einen Mindeststandard, dem diese Geräte entsprechen sollten.
Solche Geräte arbeiten auf UV-C-Basis. Damit gibt es jetzt auch eine mögliche Basis für zukünftige Standards von Organisationen wie DIN, DKE, IEC, VDI, VDMA und ZVEI.
Die Richtlinie UVC 100 regelt ganz konkret die Mindestdosis an UV-C-Strahlung und damit die Mindestwirksamkeit gegen Keime, die Energieeffizienz und Betriebssicherheit. Auch legt sie Prüfkriterien und Testverfahren fest.
Geräte, die der Richtlinie entsprechen, desinfizieren Luft mit hohem Volumenstrom um mindestens 99,99% der Viren und 99% der Bakterien.
Der aktuelle Vorstand der Arbeitsgemeinschaft AG LUV e.V. - von links:
Dr. Michael Calenberg (1. Vorsitzender), Thomas Rous (Vorstand), Norbert Gober (Verbandssprecher) und J. Manuel von Möller (2. Vorsitzender)
UVC-Technologie
Die AG LUV e.V. hat den Viren in Aerosolen durch einheitliche Mindestanforderungen den Kampf angesagt. Im Gegensatz zu Filteranlagen, die ausschließlich Partikel festhalten, inaktiviert kurzwelliges, ultraviolettes Licht die pandemischen Erreger wie SARS-CoV-2. Kernstück dieser UV-C-Geräte ist UV-Licht mit einer Wellenlänge von 254 – 270 nm.
Anwender sollen damit vor Fehlinvestitionen geschützt werden. Die Richtlinie mit den Mindestanforderungen definiert eindeutig, welche Geräte wirklich Viren und Bakterien zu mindestens 99 Prozent je Durchlauf eliminieren und welche nicht. Die AG LUV weist darauf hin, dass seit Beginn der Pandemie Anfang 2020 die Produzentenzahl von UV-C-Geräten um 400 Prozent gestiegen ist. Die Anbieterzahl unseriöser Geräte ist erschreckend in die Höhe geschnellt. Besonders vermeintlich preiswerte Geräte erfüllen den Zweck der zuverlässigen Desinfektion nicht und beinhalten Sicherheitsrisiken, wie eine umfassende Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) nachgewiesen hat: https://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2024041943044/4/BfS_2024_3622S72478.pdf
Kontakt
AG LUV e.V.
Universitätsstrasse 77
D-50931 Köln
info@ag-luv.de
Vorstand
Dr. Michael Calenberg (Vorsitz)
Manuel von Möller (Stellv.)